Slogan TechnikerSchule Meldorf
Beruflicher Aufstieg & FörderungFörderung

Förderungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, finanziell unterstützt zu werden. Da die Berechtigungen und Bedingungen relativ häufigen Veränderungen unterworfen sind, bitten wir Sie, sich bei den zuständigen Stellen beraten zu lassen.

Die hier angegebenen Informationen können nur einen groben Überblick liefern und sollen Ihnen helfen, einen Überblick über die finanziellen Fördermöglichkeiten zu bekommen. Dieser Überblick hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

BAFöG:
Studierende, Schülerinnen und Schüler können nur gefördert werden, wenn sie ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnen. In einigen Fällen gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Rechtliche Grundlage für die Altersgrenze ist § 10 BAföG.

Externe Infos

Aufstiegs-BAFöG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), das sog. "Aufstiegs-BAfög", fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, u.a. auch Techniker/innen. Ein Online-Antrag kann über die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Externe Infos

Bildungskredit:
Über das Bundesverwaltungsamt kann ggf. ein Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.

Externe Infos

Für Bundeswehrangehörige

... ist der Weg über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unvermeidlich.

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr, das sind über 800 qualifizierte Frauen und Männer. Ihre Aufgabe: Die Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit (SaZ) auf den Einstieg in das zivile Erwerbsleben optimal vorbereiten. Dafür ist der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bundesweit und sogar im Ausland im Einsatz.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundeswehr unter folgendem Link:

Weitere Infos: www.bundeswehr.de

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