Förderungsmöglichkeiten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten finanziell unterstützt zu werden. Da die Berechtigungen und Bedingungen relativ häufiger Veränderungen unterworfen sind, bitten wir Sie dringend, sich bei den zuständigen Stellen beraten zu lassen.
Die hier angegebenen Informationen können nur einen groben Überblick liefern und sollen Ihnen als kleine Hilfestellung dienen, einen kleinen Überblick über die finanziellen Fördermöglichkeiten zu bekommen. Dieser Überblick hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Für nicht Bundeswehrangehörige
... gilt im allgemeinen:
- unter 30-jährige haben einen Anspruch auf Leistungen aus dem BAföG, wenn sie den persönlichen Voraussetzungen entsprechen.
- über 30-jährige können nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) das sog. "Meister BAfög" beantragen.
- des Weiteren kann unter Umständen ein sogenannter Bildungskredit ggf. zusätzlich beantragt werden.
Soweit die wichtigsten Fördermöglichkeiten. Beachten Sie bitte immer, dass die Förderbedingungen oftmals sehr von den persönlichen Gegebenheiten abhängen. So kann es eventuell für einen unter 30-jährigen sinnvoll sein, nicht das Schüler BAfög zu beantragen sondern das Meister BAföG. Wägen Sie bitte vor Beantragung genau ab, was das Optimale für Sie in Ihrem Einzelfall ist.
Für Bundeswehrangehörige
... ist der Weg über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unvermeidlich.
Er besteht bundesweit aus 16 Dezernaten und insgesamt 86 Standortteams, die den jeweiligen Karrierecentern der Bundeswehr zugeordnet sind. Als aktiver oder ehemaliger Bundeswehrangehöriger müssen Sie über die BFD-Website zunächst Ihr zuständiges Team suchen. Dort erhalten Sie dann Informationen zu den entsprechenden Fördermöglichkeiten.
Bei der Bundeswehr kann man sich auf folgender Seite, mit dem Stichwort BFD informieren.
externer Link: www.bundeswehr.de